Zur Diskussion rund um den Tarifvertrag Altenpflege
Liebe Mitarbeitende,
sicher haben auch Sie die Schlagzeilen gelesen: Die Entscheidung der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas, dem Antrag auf einen allgemeinverbindlichen Tarif Altenpflege nicht zuzustimmen, sorgt für Irritationen. Ausgerechnet die Caritas verhindere eine bessere Bezahlung in der Altenpflege, heißt es in aufgebrachten Berichten oder Social-Media-Kommentaren. Das möchten wir so nicht stehen lassen und wenden uns daher persönlich an Sie.
Der von der Gewerkschaft ver.di und dem Arbeitgeberverband in der Pflegebranche (BVAP) vorgelegte Tarifvertrag steht in unseren Augen nicht für bessere Arbeitsbedingungen. So fehlen beispielsweise Überstundenregelungen, eine betriebliche Altersvorsorge und passgenaue Arbeitszeitmodelle sowie Stufendifferenzierungen.
Für die Beschäftigten der Caritas befürchten wir negative Auswirkungen. Die allermeisten Pflegekräfte verdienen nämlich mehr, als der Tarifvertrag festgelegt hätte – die Caritas als Dienstgeber zahlt in aller Regel oberhalb des branchenüblichen Tarifs. Wäre der Tarifvertrag jedoch für allgemeinverbindlich erklärt worden, hätten sich die Kostenträger aller Voraussicht nach nur noch am Tarifvertrag Altenpflege als Norm orientiert und die Kosten des caritaseigenen Tarifwerks AVR schlicht nicht mehr finanziert.
Um es an einem Beispiel konkret zu machen. Der Mindestlohn in der Pflege beträgt (ab Juli dieses Jahres) für Pflegefachkräfte 15 Euro. Der neu ausgehandelte Tarif sieht für Beschäftigte in der Altenpflege eine Erhöhung des Mindestlohns um 25 Prozent bis Mitte 2023 vor. Mit der AVR-Caritas werden Sie als Mitarbeitende schon jetzt besser entlohnt. So erhalten Pflegefachkräfte ab April dieses Jahres einen Stundenlohn von 19,58 Euro (*). Ab dem 1. April 2022 sind es sogar 19,93 Euro. Hinzu kommen – je nach Dienstzeit – noch Zulagen.
Auch die möglichen Folgen für die Tarifbestimmung der Caritas sind ein Argument dafür, dem Tarifvertrag nicht zuzustimmen. Die Caritas ist stolz auf den so genannten Dritten Weg. Dieser ist im kirchlichen Arbeitsrecht verankert und gewährleistet eine Tarifbindung für beinahe 700.000 Menschen. Die charakteristische Aushandlung in paritätisch besetzten Kommissionen hat sich seit Jahrzehnten bewährt.
Unabhängig von der nun getroffenen Entscheidung der Bundeskommission setzen wir uns als Caritas weiterhin für bessere Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche ein. Dumpinglöhne und Ausbeutung haben hier keinen Platz. Die Caritas in Deutschland macht sich dafür stark, dass bessere Bedingungen für Pflegekräfte über eine Reform der Pflegeversicherung abgesichert werden müssen.
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als Arbeitgeber wissen wir um Ihren hervorragenden Einsatz. Ohne Sie wären wir so nicht durch die Krise gekommen. Dafür sagen wir von Herzen: Danke!
Nicola Adick, Regina Freisberg
Vorstand Caritasverband für die Diözese Mainz
(*) Vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Regionalkommission Mitte: Entgeltgruppe P 7 Stufe 4 der Anlage 32 zu den ARV