Dem Caritas-Aufsichtsrat obliegt die Förderung, Beratung und Kontrolle des Vorstandes (§ 14 Nr. 2 Satzung). Er ist in Entscheidungen, die von grundsätzlicher Bedeutung für den Verband sind, unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat seine Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Caritas-Aufsichtsrat wahrzunehmen (§ 17 Abs. 6 Satzung).
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Der Caritasverband Offenbach ist tätig als katholischer Wohlfahrtsverband in Stadt und Kreis Offenbach, im Kreis Groß-Gerau sowie in den Stadtteilen Klein-Auheim und Steinheim der Stadt Hanau. Die Angebote der Beratungsstellen und Einrichtungen richten sich an alle Hilfesuchenden unabhängig von Alter, Religionszugehörigkeit und Herkunft.
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