Der Vorstand des Caritasverbands Offenbach warnt eindringlich vor den Auswirkungen der geplanten Gesetzesvorhaben zur Stabilisierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV). Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sollen die Ausgaben der Sozialversicherungen begrenzt werden. Nach Auffassung des Verbandes führen die geplanten Maßnahmen jedoch zu einer erheblichen Verschlechterung des Vor-Ort-Versorgungsangebots für pflegebedürftige Menschen.
Caritasdirektor Michael Klein
Caritasdirektor Michael Klein vom Caritasverband Offenbach erklärt: „Die Gesetze verfolgen das nachvollziehbare Ziel, die Sozialversicherungen finanziell zu stabilisieren. Gleichzeitig sollen aber die hohen Qualitäts-, Personal- und Versorgungsstandards uneingeschränkt bestehen bleiben oder sogar ausgebaut werden. Das passt nicht zusammen! Wer mehr Leistung erwartet, muss auch deren Finanzierung sicherstellen.“
Tarifbedingte Steigerungen bei Personalkosten müssen refinanziert bleiben
Besonders kritisch bewertet der Verband die geplante Begrenzung der Refinanzierung von Personalkosten. Für tarifgebundene Träger wie die Caritas bedeutet dies, dass künftige Tariflohnsteigerungen nicht mehr vollständig durch Pflegevergütungen ausgeglichen werden sollen. Die Folge: Die Einrichtungen und Dienste müssten steigende Personalkosten aus eigenen Mitteln finanzieren. „Diese Belastung ist langfristig nicht tragbar. Denn unser Verband ist ein freigemeinnütziger Träger. Das heißt, wir arbeiten nicht gewinnorientiert und dürfen auch Rücklagen nur begrenzt bilden“, stellt Michael Klein klar.
Versorgungssicherheit der Menschen vor Ort wäre gefährdet
Der Caritasverband Offenbach betreibt ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Altenhilfe in der Stadt Offenbach, im Kreis Offenbach, im Kreis Groß-Gerau sowie in Teilen der Stadt Hanau. Täglich begleitet, pflegt, behandelt und berät der Verband allein in diesem Bereich rund 1.300 Menschen.

Mit seinen Angeboten trägt der Verband maßgeblich dazu bei, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden, Angehörige zu entlasten und pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben in Würde zu ermöglichen. Gerät diese Versorgungsstruktur unter den Druck, aus dem Tarifsystem auszusteigen, wären die Folgen unmittelbar in den Kommunen und bei den betroffenen Familien spürbar.
„Wenn die Finanzierung mit den tatsächlichen Kosten nicht mehr Schritt hält, geraten unsere Dienste an ihre wirtschaftlichen Grenzen“, so Michael Klein. „Die Konsequenzen wären weniger Pflegeangebote, längere Wartezeiten und die Ablehnung neuer Versorgungsanfragen. Gerade in einer Zeit, in der die Nachfrage nach Pflegeleistungen wächst und der Fachkräftemangel zunimmt wäre dies das falsche Signal!“
Caritas fordert Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren
Der Caritasverband appelliert deshalb an die Politikerinnen und Politiker aus Kommunen, Land und Bund, sich im weiteren parlamentarischen Verfahren für eine vollständige Refinanzierung tarifbedingter Personalkosten einzusetzen. Die notwendige Stabilisierung der Sozialversicherungen dürfe nicht zulasten der Mitarbeitenden in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen erfolgen. Caritasdirektor Klein: „Eine leistungsfähige Pflege ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wer ihre Finanzierung schwächt, gefährdet die Versorgung der Menschen vor Ort.“