Möglichkeiten zur Arbeitsbefreiung
Nutzen Sie in besonderen Situationen die Möglichkeit zur Arbeitsbefreiung, etwa zur Pflege erkrankter Kinder oder Angehöriger sowie bei außergewöhnlichen Anlässen wie Geburt oder kirchlicher Hochzeit.
Nutzen Sie in besonderen Situationen die Möglichkeit zur Arbeitsbefreiung, etwa zur Pflege erkrankter Kinder oder Angehöriger sowie bei außergewöhnlichen Anlässen wie Geburt oder kirchlicher Hochzeit.