Verhinderungspflege / Kurzzeitpflege / Zusätzliche Entlastungsleistungen
Dieses dient zur „Selbstpflege“ um wieder zu Kräften und Vitalität zu kommen oder sich diese zu erhalten.
Aber es stellt sich immer die Frage:
◾Was passiert dann mit meinem pflegebedürftigen Angehörigen?
◾Wer versorgt diesen dann?
Wir von den Caritas- Sozialstationen übernehmen in dieser Zeit die Pflege für ihren zu pflegenden Angehörigen im Rahmen der Möglichkeiten der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
Für den Einsatz der Verhinderungspflege steht ein jährlicher Betrag von 1612,-- Euro und zusätzlich ein Kurzzeitpflegeanteil mit einem Betrag von 806,-- Euro pro Jahr jeder pflegebedürftigen Person mit einer Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung. Die Ersatzpflege kann stundenweise oder auch bis maximal 6 Wochen zusammenhängend übernommen werden.
Wichtig ist:
Die Möglichkeit der Verhinderungspflege gilt auch bei krankheitsbedingten Ausfällen oder auch bei anderen Gründen der Verhinderungen des pflegenden Angehörigen.
Jeder Pflegebedürftige hat zusätzlich zum Pflegegeld bzw. zur Pflegesachleistung einen Anspruch auf 125,-- Euro pro Monat als Entlastungsbetrag (z.B. Einkaufsdienste, Hilfen im Haushalt, Botengänge, Betreuung) zur Verfügung. Diese Leistungen werden von den Mitarbeitern unserer Sozialstationen erbracht.
Wichtig ist:
Die stundenweise Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können Sie zusätzlich zu ihren Pflegegeld oder den Leistungen durch unsere Caritas-Sozialstation in Anspruch nehmen.
Möchten Sie sich Informieren, dann setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse und/oder mit der Sozialstation in Ihrer Nähe in Verbindung.