Kontakt

Caritas-Sozialstation Seligenstadt
Dudenhöfer Str. 10
63500 Seligenstadt

Routenplaner - hier

Telefon (0 61 82) 26 28 0
Mobil (01 70) 92 53 248
Telefax (0 61 82) 26 27 0

E-Mail: sst.seligenstadt@cv-offenbach.de


Caritas-Sozialstation Heusenstamm
Franz-Rau-Str. 5-7
63150 Heusenstamm

Routenplaner - hier

Heusenstamm
Telefon (0 61 04) 26 97
Mobil (01 78) 26 97 000
Telefax (0 61 04) 67 84 0

E-Mail: sst-heusenstamm@cv-offenbach.de


Caritas-Sozialstation Obertshausen/Mühlheim mit dem Versorgungsbereich Offenbach
Goethestr. 13
63179 Obertshausen

Routenplaner - hier

Obertshausen
Telefon (0 61 04) 94 12 79
Mobil (01 77) 21 07 901
Telefax (0 61 04) 49 02 40

Versorgungsbereich Mühlheim
Telefon (0 61 08) 6 83 79

Versorgungsbereich Offenbach
Telefon (0 69) 800 85 670
Telefax (0 69) 800 85 6720

E-Mail: sst-obertshausen@cv-offenbach.de


Caritas-Sozialstation Rödermark
Ober-Rodener Str. 5
63322 Rödermark

Routenplaner - hier

Telefon (0 60 74) 5 08 88
Mobil (01 71) 72 20 273
Telefax (0 60 74) 5 00 77

E-Mail: sst-roedermark@cv-offenbach.de

 
Caritas-Sozialstationen  

Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige sind oft rund um die Uhr im Einsatz. Dieses kostet auf die Dauer viel Kraft und Energie. Deshalb ist es wichtig sich „Auszeiten“ zu nehmen und zu gönnen.
Einen Tagesausflug mit Freunden zu unternehmen oder auch mal ein paar Tage aus dem Alltag des pflegenden Angehörigen zu schlüpfen um Urlaub zu machen. Dieses dient zur „Selbstpflege“ um wieder zu Kräften und Vitalität zu kommen oder sich diese zu erhalten.

Aber es stellt sich immer die Frage:

  • Was passiert dann mit meinem pflegebedürftigen Angehörigen?
  • Wer versorgt diesen dann?

Wir von den Caritas- Sozialstationen übernehmen in dieser Zeit die Pflege für ihren zu pflegenden Angehörigen im Rahmen der Möglichkeiten der Verhinderungspflege.

Für den Einsatz der Verhinderungspflege/Ersatzpflege steht ein jährlicher Betrag von 1510,-- Euro jeder pflegebedürftigen Person mit einer Pflegestufe (I, II oder III) zur Verfügung. Der Einsatz der Ersatzpflege kann bis zu 28 Tagen übernommen werden.

Wichtig ist zu wissen:
Die Möglichkeit der Verhinderungspflege gilt auch bei krankheitsbedingten Ausfällen oder auch bei anderen Gründen der Verhinderungen des pflegenden Angehörigen.

Möchten Sie sich Informieren, dann setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse und/oder mit der Sozialstation in Ihrer Nähe in Verbindung.