Caritas-Sozialstation Seligenstadt
Dudenhöfer Str. 10
63500 Seligenstadt
Routenplaner - hier
Telefon (0 61 82) 26 28 0
Mobil (01 70) 92 53 248
Telefax (0 61 82) 26 27 0
E-Mail: sst.seligenstadt@cv-offenbach.de
Caritas-Sozialstation Heusenstamm
Franz-Rau-Str. 5-7
63150 Heusenstamm
Routenplaner - hier
Heusenstamm
Telefon (0 61 04) 26 97
Mobil (01 78) 26 97 000
Telefax (0 61 04) 67 84 0
E-Mail: sst-heusenstamm@cv-offenbach.de
Caritas-Sozialstation Obertshausen/Mühlheim mit dem Versorgungsbereich Offenbach
Goethestr. 13
63179 Obertshausen
Routenplaner - hier
Obertshausen
Telefon (0 61 04) 94 12 79
Mobil (01 77) 21 07 901
Telefax (0 61 04) 49 02 40
Versorgungsbereich Mühlheim
Telefon (0 61 08) 6 83 79
Versorgungsbereich Offenbach
Telefon (0 69) 800 85 670
Telefax (0 69) 800 85 6720
E-Mail: sst-obertshausen@cv-offenbach.de
Caritas-Sozialstation Rödermark
Ober-Rodener Str. 5
63322 Rödermark
Routenplaner - hier
Telefon (0 60 74) 5 08 88
Mobil (01 71) 72 20 273
Telefax (0 60 74) 5 00 77
E-Mail: sst-roedermark@cv-offenbach.de
Verhinderungspflege
Pflegende Angehörige sind oft rund um die Uhr im Einsatz. Dieses kostet auf die Dauer viel Kraft und Energie. Deshalb ist
es wichtig sich „Auszeiten“ zu nehmen und zu gönnen.
Einen Tagesausflug mit Freunden zu unternehmen oder auch mal ein paar Tage aus dem Alltag des pflegenden Angehörigen zu schlüpfen
um Urlaub zu machen. Dieses dient zur „Selbstpflege“ um wieder zu Kräften und Vitalität zu kommen oder sich diese zu erhalten.
Aber es stellt sich immer die Frage:
- Was passiert dann mit meinem pflegebedürftigen Angehörigen?
- Wer versorgt diesen dann?
Wir von den Caritas- Sozialstationen übernehmen in dieser Zeit die Pflege für ihren zu pflegenden Angehörigen im Rahmen der Möglichkeiten der Verhinderungspflege.
Für den Einsatz der Verhinderungspflege/Ersatzpflege steht ein jährlicher Betrag von 1510,-- Euro jeder pflegebedürftigen
Person mit einer Pflegestufe (I, II oder III) zur Verfügung. Der Einsatz der Ersatzpflege kann bis zu 28 Tagen übernommen
werden.
Wichtig ist zu wissen:
Die Möglichkeit der Verhinderungspflege gilt auch bei krankheitsbedingten Ausfällen oder auch bei anderen Gründen der Verhinderungen
des pflegenden Angehörigen.
Möchten Sie sich Informieren, dann setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse und/oder mit der Sozialstation in Ihrer Nähe in
Verbindung.
